Rehasport

Sport, Training, Bewegung 

haben positive Auswirkungen auf Körper, Geist und Seele.

 

An wen muss ich mich wenden?

Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenem Arzt verordnet werden.

Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung

und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst 50 Übungseinheiten.

 

Sprechen Sie Ihren Hausarzt direkt darauf an.

 

Die Verordnung muss dann von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden.

Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und bringen sie zu ihrem ersten Termin bei uns mit.

 

Wir sind lizenzierter und zertifizierter Standortpartner des Reha-Sport-Bildung e.V.